26/10/2016

RAUCHEN IN SPANIEN

Einschränkungen für Raucher

In Spanien ist Rauchen verboten in allen geschlossen öffentlichen Räumen (einschließlich der Fahrzeuge des öffentlichen und kollektiven Verkehrs). Ebenso darf in Gesundheitszentren (einschließlich der Bereiche unter freiem Himmel), Bildungszentren (mit Ausnahme der Bereiche unter freiem Himmel der Universitäten und Zentren für Erwachsenenbildung) und auf Kinderspielplätzen (Bereiche unter freiem Himmel für Minderjährige) nicht geraucht werden. Es existieren die folgenden Ausnahmen. In Gefängnissen und psychiatrischen Einrichtungen dürfen die Häftlinge bzw. Patienten in Bereichen unter freiem Himmel oder speziellen geschlossenen Raucherzimmern rauchen. In Seniorenzentren und Behinderteneinrichtungen können besondere Bereiche für Raucher hergerichtet werden. Auch private Raucherclubs sind von dem Verbot nicht betroffen. Hotels und ähnliche Betriebe können Raucherzimmer anbieten, aber diese müssen in getrennten Bereichen des Gebäudes liegen und mit einer unabhängigen Entlüftung ausgestattet sein.

 

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