Seit April 2012 gilt in Spanien eine neue Regelung im Bereich ärztliche Betreuung von Ausländern.
Legale Einwanderer genießen dieselben Rechte wie die EU-Bürger oder andere Ausländer mit regulärer Situation.
Illegale Auswanderer oder Nicht-Anerkannte Flüchtlinge werden nur in den folgenden Fällen versorgt:
- Im Notfall: Bei schweren Krankheiten oder Unfällen. Das gilt nur, bis sie den Entlassungsschein bekommen.
- Bei Schwangerschaft, Geburt und die Zeit unmittelbar nach der Geburt. Alle Ausländer unter 18 Jahren werden genauso wie die Spanier selbst versorgt. Minderjährige haben einen besonderen Status.
Die Comunidades Autónomas haben keine einheitlichen Bestimmungen. Es ist daher sehr wichtig, sich vor Ort und beim zuständigen Rathaus zu informieren.
In der Regel gilt: Man hat das Recht auf die medizinische Versorgung, wenn man beim Einwohnermeldeamt des zuständigen Rathauses angemeldet ist (auf Spanisch: estar empadronado). Alle Ausländer haben im Prinzip das Recht dazu, auch wenn sie sich Illegal im Land befinden.
Danksagung: Ich möchte mich bei Euroresidentes…pasión por la vida für ihre wertvollen Informationen bedanken.
Wichtiger Hinweis: Bestätigen Sie bitte zum Zeitpunkt Ihrer Abreise die Gültigkeit dieser Angaben, vor allem hinsichtlich Krankenkarte und wichtigen Dokumente. Gesetze, Richtlinien oder andere Maßnahmen können sich zu jederzeit verändern, bzw. sie können aktualisiert werden.