26/10/2016

SPEZIELL NICHT-EU-BÜRGER

Bitte für allgemeine Informationen lesen Sie vorab die Allgemeinen Hinweise. Danke.

Was Sie als Nicht-EU-Bürger über die Gesundheitsversorgung wissen sollten

Länder, die mit der EU ein Abkommen geschlossen haben: die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Bürger aus diesen Ländern erhalten die gleiche medizinische Versorgung wie die aus EU-Ländern, wenn es sich um einen medizinischen Notfall oder einen Unfall handelt. Länder, die mit Spanien ein bilaterales Abkommen geschlossen haben: Andorra, Brasilien, Chile, Ecuador, Peru und Paraguay. Für Bürger aus diesen Ländern sind die medizinische Versorgung und der Krankenhausaufenthalt kostenlos, wenn es sich um einen Notfall oder einen Unfall handelt und sie das entsprechende Zertifikat ihres Landes vorweisen können. Sollten Sie das entsprechende Zertifikat nicht dabei haben, müssen Sie die Kosten für Krankenhaus, Arzt und Medikamente selbst vorstrecken. Gegen Vorlage der Rechnungen können Sie sich anschließend von Ihrem nationalen Sozialversicherungsträger die Auslagen zurückerstatten lassen. Andere Länder: In Notfällen erhalten Sie in jedem Fall eine medizinische Versorgung, die jedoch bezahlt werden muss, weshalb eine Reisekrankenversicherung zu empfehlen ist. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich bei Ihrem nationalen Sozialversicherungsträger über die Maßnahmen zu informieren, die für den Erhalt von medizinischer Versorgung in Spanien nötig sind.

Danksagung: Ich möchte mich beim offiziellen spanischen Tourismusportal für ihre wertvollen Informationen bedanken, auch bei der Conserjería de Sanidad und bei Euroresidentes…pasión por la vida.
Wichtiger Hinweis: Bestätigen Sie bitte zum Zeitpunkt Ihrer Abreise die Gültigkeit dieser Angaben, vor allem hinsichtlich Krankenkarte und wichtigen Dokumente. Gesetze, Richtlinien oder andere Maßnahmen können sich zu jederzeit verändern, bzw. sie können aktualisiert werden.

 

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